Qualifizierte Therapeut*innen
Therapeut*innen, die mit dem EMR-Qualitätslabel ausgezeichnet sind, unterziehen sich einer sorgfältigen Prüfung. Sie müssen nachweisen,
- dass sie über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung und umfangreiche fachliche Kompetenzen verfügen.
- dass sie sich regelmässig fortbilden.
- dass sie strafrechtlich unbescholten sind.
- dass sie praktische Erfahrung mit Patienten haben.
- dass sie über eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung verfügen.